Fragen allein

ID 145
Bodenfläche Lexikon

Die für einen Arbeitnehmer zur Verfügung stehende Bodenfläche muss mindestens 8 m², plus jeweils mindestens 5m² für jeden weiteren Arbeitnehmer betragen. Des weiteren ist die Bodenfläche bei folgenden Bestimmungen von Bedeutung: Bei der Notwendigkeit von Bodenmarkierungen, bei der Anzahl von Ausgängen auf einen Fluchtweg, bei der erforderlichen Raumhöhe und dem Luftraum, der Berechnung der Lichteintrittsflächen, der Sichtverbindung und der Lüftungsöffnungen, bei der Fiktiven Raumteilung, bei der Dimensionierung von Umkleideräumen, Aufenthalts- und Bereitschaftsräumen sowie bei der Lagerung von Druckgaspackungen.