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Gesundheitsüberwachung (im Betrieb) | Lexikon |
Bei bestimmten Tätigkeiten, die vor allem zu Berufskrankheiten führen können, sind im 5. Abschnitt ASchG so genannte Eignungs- und Folgeuntersuchungen vorgeschrieben. Weiters muss der Arbeitnehmer die Möglichkeit erhalten, bestimmte Freiwillige Untersuchungen durchführen zu lassen, z.B. bei Bildschirmarbeit. |