Fragen allein

ID 75
Arbeitnehmerschutz in Österreich Lexikon

Ganz allgemein kann zwischen dem so genannten „Technischen Arbeitnehmerschutz“ und dem“ Verwendungsschutz“ unterschieden werden. Der technische Arbeitnehmerschutz – repräsentiert vor allem durch das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und seine Verordnungen – zielt auf den Schutz der Arbeitnehmer bei Durchführung der Arbeit ab. Der gesetzliche Aufbau ist themenbezogen (Arbeitsstoffe, Arbeitsmittel, Arbeitsstätten, Lärm, Ergonomie, etc.). Rechtliche Bestimmungen des Verwendungsschutzes haben einen personenbezogenen Zugang und zielen auf den Schutz bestimmter Arbeitnehmer ab. Beispiele sind das Arbeitszeitgesetz (AZG), das Arbeitsruhegesetz (ARG), das Mutterschutzgesetz (MSchG) oder das Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen (KJBG und KJBG-VO, siehe auch Lehrlinge).