Fragen allein

ID 88
Arbeitsschutzausschuss Lexikon

Ein solcher muss in Arbeitsstätten, in denen regelmäßig mindestens 100 Arbeitnehmer beschäftigt sind, bestellt und mindestens zweimal jährlich einberufen werden. Seine Zusammensetzung ist im ASchG definiert. Bei mehreren Arbeitsstätten muss ein so genannter „Zentraler Arbeitsschutzausschuss“ eingerichtet sein.