Fragen allein

ID 95
Arbeitszeit Lexikon

Die Höchstdauer der Tages- und Wochenarbeitszeit sowie die Mindestdauer der Ruhepausen und der Ruhezeiten ist im Arbeitszeitgesetz (AZG ) geregelt. Für bestimmte Arbeitnehmer (z.B. Schwangere und Stillende , Lenker , Bäcker , Lehrlinge ) sind im Gesetz selbst oder aber in anderen Gesetzen Sonderregelungen angeführt. In vielen Fällen werden auch die Sozialpartner ermächtigt , innerhalb bestimmter Grenzen in Kollektivverträgen oder Betriebsvereinbarungen Sonderregelungen zu treffen.