Fragen allein

ID 116
Bedienungsanleitung Lexikon

Eine Bedienungsanleitung (oder Betriebsanleitung) für ein Erzeugnis ist dann vom Hersteller oder Inverkehrbringer beizustellen, wenn das Produkt komplexer in der Handhabung ist und/oder unsachgemäße Verwendung Personen, die Umwelt oder das Produkt selbst gefährden oder schädigen kann. Bestimmte Rechtsvorschriften wie die Maschinen-Sicherheitsverordnung (MSV 2010) verlangen dezidiert das Erstellen einer Bedienungsanleitung (Anhang I, 1.7.4., dort als Betriebsanleitung bezeichnet) in deutscher Sprache. Auch im ASchG selbst und den umsetzenden Verordnungen — im Falle von Maschinen der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) – wird dezidiert auf den Inhalt von Bedienungsanleitungen hingewiesen. Nach dem Produkthaftungsgesetz sind Mängel in der B. Mängel am Produkt gleichzusetzen. Siehe auch Betriebsanleitung nach MSV.