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ID 130
Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) Lexikon

Es müssen Sicherheitsvertrauenspersonen bestellt werden: ab 11 AN = 1 SVP ab 51 AN = 2 SVP ab 101 AN = 3 SVP Bei mehreren Arbeitsstätten (Ast) richtet sich die Anzahl der SVP nach dem Betrieb, für den die Belegschaftsorgane gewählt wurden. Beispiel: 3 ASt (mit je 30 AN) + ein (gemeinsamen) BR = 2 SVP 3 ASt (mit je 30 AN) + drei BR = 3 SVP Der Betrieb besteht aus drei Ast mit je 30 AN und hat einen gemeinsamen Betriebsrat (BR). Es sind zwei SVP erforderlich. Gibt es in jeder dieser Ast einen BR, so sind drei SVP einzusetzen. Siehe auch unter dem Begriff „Sicherheitsvertrauenspersonen“.