Fragen allein

ID 142
Biologische Arbeitsstoffe Verordnung Lexikon

Die Verordnung biologische Arbeitsstoffe (VbA) regelt die Verwendung – auch die unbeabsichtigte – von biologischen Arbeitsstoffen. Die VbA regelt vor allem: * die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren sowie die Zuordnung zu Risikogruppen bei beabsichtigter Verwendung * die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren bei unbeabsichtigter Verwendung * Hygiene, Expositionsvermeidung, Impfung * Ausstattung, Persönliche Schutzausrüstung, sichere Handhabung * Desinfektion, Vorsorge für besondere Fälle * Aufzeichnungs- und Meldepflichten bei beabsichtigter Verwendung von biologischen Arbeitsstoffen * Informationspflicht und Unterweisung der Arbeitnehmer Anhang 1 der VbA enthält eine Auflistung zusätzlicher Schutzmaßnahmen für die Risikogruppen 2, 3 und 4. Anhang 2 enthält Organismenlisten von Bakterien, Viren, Parasiten und Pilzen sowie deren Zuordnung zu Risikogruppen.