Fragen allein

ID 265
Kennzeichnungsverordnung KennV Lexikon

Die KennV regelt die Zeichen (Schild, Sicherheitsfarbe, Leuchtzeichen, Schallzeichen, Sprechzeichen, Handzeichen), die für die Sicherheit oder den Gesundheitsschutz relevant sind. Die KennV regelt insbesondere: * Die Beschaffenheit und Anordnung (z.B. Sichtbarkeit) bzw. Aufstellung der Kennzeichnung * in welchen Fällen Hinweisschilder und Sicherheitsfarben zu verwenden sind sowie die Anforderungen an diese (§§ 2 und 3) * die Verwendung und Anforderungen an Leucht-, Schall-, Sprech- und Handzeichen (§§ 4 bis 6) * Information und Unterweisung der Arbeitnehmer über die Bedeutung dieser Zeichen Im Anhang 1 sind die zu verwendenden Schilder (Verbotszeichen, Warnzeichen, Gebotszeichen, Rettungszeichen sowie Hinweisschilder für Material) zur Brandbekämpfung abgebildet. Anhang 2 definiert die Bedeutung der Sicherheitsfarben, Anhang 3 stellt die zu verwendenden Handzeichen graphisch dar.