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ID 283
Lärmexpositionspegel Lexikon

Der Lärmexpositionspegel ist das Maß der Lärmeinwirkung auf eine bestimmte Person. Er errechnet sich aus dem Schalldruckpegel und der Dauer der Lärmeinwirkung. Ab einem tages- (oder wochenbezogenem) Pegel von 80 dB(A) muss Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden, ab einem Lärmexpositionspegel von 85 dB(A) muss Gehörschutz verwendet werden. Andernfalls kann Lärmschwerhörigkeit die Folge sein.