Fragen allein

ID 324
Persönliche Schutzausrüstung Lexikon

Unter Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) versteht man Geräte, Vorrichtungen, Ausrüstungen oder Mittel, die von einer Person getragen, gehalten oder verwendet werden, um sie vor Sicherheits- oder Gesundheitsschutzrisiken zu schützen. Man kann in folgende Klassen von PSA einteilen: Absturzsicherungen, Atemschutzgeräte, Kopfschutz, Augenschutz, Fußschutz, Gehörschutz, Gesichtsschutz, Handschutz, Körperschutz. Betreffend PSA sollten die folgenden Fragen gestellt werden: * Sind technisch und organisatorisch keine weiteren Maßnahmen mehr möglich, wodurch die Verwendung von PSA notwendig wird? * Ist die geplante PSA für den Verwendungszweck geeignet? (Stichwort Schutzwirkung) * Passt die PSA und ist sie bequem? (Stichwort Tragekomfort) * Ist die PSA in gutem Zustand und funktionstauglich? (siehe auch unter: Prüfung von PSA) * Wird die PSA schonend behandelt sowie sicher und richtig gelagert? (d.h. direkt beim Arbeitsplatz, wo sie gebraucht wird, aber geschützt vor z.B. Staub) * Wird die PSA von Ihren Arbeitnehmern konsequent und richtig getragen? * Trägt neu gekauft PSA die CE-Kennzeichnung und ist die Verwenderinformation beigefügt?