Suchen

Frage/Antwort Fachgruppe
Herstellervorschriften Lexikon

Bestimmte Produkte wie Maschinen oder Persönliche Schutzausrüstung unterliegen Herstellervorschriften und tragen als Zeichen der Übereinstimmung mit diesen Vorschriften die CE-Kennzeichnung. Dies sagt (lediglich) aus, dass - im Falle von Maschinen - die Maschinen-Sicherheitsverordnung (MSV 2010) eingehalten wurde und bedeutet konkret, dass die Grundlegenden Sicherheitsanforderungen (GSA) der und das in Frage kommende Konformitätsbewertungsverfahren der Verordnung eingehalten wurden. Die CE-Kennzeichnung ist also kein Qualitätszeichen, sie bestätigt die Einhaltung rechtlicher Mindestforderungen. Trotz angebrachter CE- Kennzeichnung sollten Sie in jedem Fall (vor Auszahlen einer Maschine) eine Überprüfung auf Einhaltung der MSV 2010 durchführen.

Heimarbeit Lexikon

Heimarbeiter sind Personen, die in eigener Wohnung oder selbst gewählter Arbeitsstätte mit der Herstellung, Bearbeitung, Verarbeitung oder Verpackung von Waren beschäftigt sind. Sie sind keine Gewerbetreibenden und arbeiten im Auftrag von Personen die Heimarbeit vergeben. Es gelten die Bestimmungen des Heimarbeitsgesetzes.

Hebezeuge Lexikon

Bei der Auswahl von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten sowie der Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagmittel für Lasten sind die zu handhabenden Lasten, die Greif- und Anschlagpunkte, die Einhakvorrichtungen, die Witterungsbedingungen sowie die Art und Weise des Anschlagens oder Aufnehmens von Lasten zu berücksichtigen. Weiters muss auf die Standsicherheit des Arbeitsmittels und ein sicheres Aufnehmen, Bewegen und Absetzen der Last gesorgt werden. Für den Fall, dass nicht nur Lasten, sondern auch Arbeitnehmer gehoben werden sollen, bestehen zusätzliche Anforderungen and die Hebezeuge. Siehe auch unter Auswahl und Verwendung von Hebemitteln.

Heben und Tragen Lexikon

Bei schweren Lasten verwenden Sie wenn möglich Hilfsmittel wie Hubwagen, Stapler, Greifer, Kran, Rollwagen oder andere Hebezeuge. Müssen manuell schwerere Gegenstände gehoben und getragen werden (siehe auch Grenzlasten) beachten Sie die folgenden Grundregeln für das richtige Heben und Tragen: - Last mit geradem Rücken, aufgerichtetem Oberkörper und Blick nach vorne (nicht zu Boden) aufnehmen und tragen - Last mit gebeugten Knien aufnehmen (nicht aus dem Kreuz heben)| - Last möglichst körpernah tragen| - beim Heben, Tragen und Absetzen der Last Oberkörper nicht verdrehen| - schwere Lasten zu zweit oder dritt tragen. Wirbelsäulenbeschwerden sind eine sehr häufige Ursache für Krankenstand!

Hebemittel (Auswahl und Verwendung) Lexikon

Bei der Auswahl von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten oder Personen sowie der Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagmittel muss vor allem folgende Punkte berücksichtigt werden: - die Art und Masse der zu hebenden Lasten (Säcke, Paletten, Menschen,...) - die Greif- und Anschlagpunkte sowie die Einhakvorrichtungen - Aufstellungsort und Untergrund des Arbeitsmittels - Witterungsbedingungen - Art des Anschlagens oder Aufnehmens der Lasten Sollen Personen in Arbeitskörben gehoben werden, bestehen besondere Anforderungen bezüglich Verwendung und Beschaffenheit der Hebemittel (z.B. Krans oder Stapler) und für den Arbeitskorb. Siehe auch unter Hebezeuge.

Handwerkzeug Lexikon

siehe Werkzeug

Handschutz Lexikon

Schutzhandschuhe können aufgrund von mechanischen, elektrischen, strahlenden, thermischen oder chemischen Einwirkungen notwendig werden. Je nach Schutzfunktion kommen die Werkstoffe Leder, Textilgewebe, Kunststoff, Gummi, Metall(geflecht) bzw. Kombinationen dieser Werkstoffe zur Anwendung. Zum Handschutz gehört jedoch auch die Hautpflege mit geeigneten Pflegemitteln.

Handgeführte Maschinen Lexikon

Bei der Auswahl handgeführter Maschinen (z.B. Bohrmaschine, Handkreissäge) sollten Sie berücksichtigen, für welche Tätigkeiten, Materialien, Genauigkeit, Arbeitsdauer, Arbeitshaltung, aufzuwendende Körperkraft diese Maschine eingesetzt wird. Auch ergonomische Faktoren (Ergonomie) wie Gewicht der Maschine, Abmessungen, Oberfläche/Material, Griffform und Greifart oder die Körperhaltung und Bewegungsform beim Arbeiten mit der Maschine sollten Sie bedenken. Vor jeder Benutzung müssen Maschinen auf offensichtliche Mängel untersucht werden, häufige Mängel sind Gehäuseabsplitterungen und blanke Kabel. Ziehen Sie schadhafte Maschinen sofort aus dem Verkehr.

Grundlegende Sicherheitsanforderungen (GSA) Lexikon

Die "Grundlegenden Sicherheitsanforderungen" (z.B. im Anhang I der Maschinen-Sicherheitsverordnung - MSV 2010) von Herstellervorschriften nach Artikel 95 EG-Vertrag (den CE-Richtlinien) formulieren allgemeine Schutzziele, die sich in erster Linie an Hersteller von Produkten (z.B. Maschinen) richten. Für die Erfüllung dieser Schutzziele sind (harmonisierte) Normen hilfreich, bei deren Einhaltung von einer Umsetzung der zugrunde liegenden GSA ausgegangen werden kann. Eine Einhaltung von harmonisierten Normen ist jedoch nicht verpflichtend, die CE-Kennzeichnung auf einer Maschine steht für die Erfüllung aller relevanten GSA.

Grenzwerteverordnung 2011 (GKV 2011) Lexikon

Die GKV ist eine Verordnung zum 4. Abschnitt des ASchG und hat die Grenzwerte für Arbeitsstoffe und krebserzeugende Arbeitsstoffe zum Thema. Die Verordnung besteht aus sechs Abschnitten und sechs Anhängen: # Abschnitt: Grenzwerte (MAK-Werte, TRK-Werte, Beurteilungszeitraum, Bewertung von Stoffgemischen, Information) # Abschnitt: Krebserzeugende Arbeitsstoffe: (Einstufung, Ausnahmen, Meldepflichten, Schutzkleidung, Umluftverbot) # Abschnitt: Sonderbestimmungen für Holzstaub (Absaugung, Reinigung, Umluftverbot) # Abschnitt: Sonderbestimmungen für Asbest # Abschnitt: Messungen # Abschnitt: Übergangs- und Schlussbestimmungen * Anhang I: MAK - Werte und TRK-Werte * Anhang II: außer Kraft getreten * Anhang III: Liste krebserzeugender Arbeitsstoffe * Anhang IV: Maschinenlisten Holzstaub (mit Grenzwert 5 mg/m³) * Anhang V: Hartholzliste

Grenzwerte (von Arbeitsstoffen) Lexikon

Grenzwerte von Arbeitsstoffen im Sinne des ASchG sind MAK-Werte (Maximale Arbeitsplatzkonzentration) und TRK -Werte (technische Richtkonzentration). TRK-Werte sind vor allem für kanzerogene Arbeitstoffe festgelegt, wo auch schon geringe Konzentrationen gesundheitliche Auswirkungen haben können, MAK-Werte für Arbeitsstoffe mit einer Dosis/Wirkung Relation. Es handelt sich in beiden Fällen um den Mittelwert einer Gefahrstoffkonzentration über einen bestimmten Beurteilungszeitraum, idR über einen 8 h Arbeitstag. Während man bei MAK-Werten bei Einhaltung der Grenzwerte davon ausgehen kann, dass auch bei langfristiger Exposition Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt werden, kann man dies bei kanzerogenen Stoffen, für die TRK-Werte festgelegt sind, nicht sagen. Die MAK- und TRK-Werte sind im Anhang I der Grenzwerteverordnung (GKV) festgelegt. Für eine Anzahl reiner Stoffe wurde in der Grenzwerteverordnung (GKV 2008) die MAK-Werte Liste (MAK = Maximale Arbeitsplatz-Konzentration) festgelegt. Scheint ein Stoff nicht in der MAK-Werte Liste auf, darf jedoch nicht automatisch auf dessen gesundheitliche Unbedenklichkeit geschlossen werden.

Grenzlasten für Heben und Tragen Lexikon

In Abhängigkeit von Geschlecht, Alter und Häufigkeit des Handhabens gibt es unterschiedliche Grenzlasten für das Heben bzw. Tragen von Gegenständen. So sollte ein Mann im Alter zwischen 19 und 45 Jahren wiederholt nicht mehr als 30 kg heben, eine Frau desselben Alters nicht mehr als 10 kg. Mittels standardisierter Verfahren, z.B. der Leitmerkmalmethode, kann diese Abschätzung noch verfeinert werden. In jedem Fall soll immer mit geradem und aufrechtem Oberkörper, möglichst körpernah und mit nach unten gestreckten Armen gehoben und getragen werden!

Greifraum Lexikon

Die Kenntnis der Greif- und Bewegungsräume der Gliedmaßen ist eine wesentliche Voraussetzung für die Anordnung und Gestaltung von Bedienelementen, Abstellflächen, Werkzeugen und sonstigen Dingen (z.B. Telefon) am Arbeitsplatz. Unterschieden wird zwischen dem kleinen Greifraum und dem großen Greifraum. Der kleine Greifraum ist innerhalb des Bereichs 35 bis 45 cm Entfernung von der jeweiligen Schulter, der große innerhalb 55 bis 65 cm. Rechtlichen Niederschlag hat der Begriff "Greifraum" nur in der BauV gefunden, betreffend das Arbeiten auf Stehleitern, normative Angaben finden Sie in der ÖNORM A 8063.  

GHS Lexikon

Die Abkürzung GHS steht für Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals - kann also etwas frei übersetzt werden als weltweites angeglichenes System für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Da in unterschiedlichen Ländern unterschiedliche Gesetze zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien gelten, kann es vorkommen, dass derselbe Stoff in einem Land als giftig und einem anderen als ungefährlich gilt. Ähnliches betrifft leider auch andere, gefährliche Eigenschaften. Um hier (weltweite) Einheitlichkeit zu schaffen, wurde von der OECD GHS entwickelt. In Zukunft werden statt der Gefahrensymbole Piktogramme verwendet, auch die R- und S-Sätze werden ersetzt. Die R-Sätze werden zu H- oder Hazard- Statements, die S-Sätze zu P- oder Precautionary- Statements. Siehe auch unter Gefahrensymbole bei Arbeitsstoffen.

Gesundheitsüberwachung Verordnung Lexikon

Die Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ) gilt bei Beschäftigung von Arbeitnehmern für die Untersuchungen im Sinne des 5. Abschnitts ASchG vorgesehen sind. Sie schreibt vor allem folgendes vor: * Eignungs- und Folgeuntersuchungen für Arbeitnehmer, die mehr als eine Stunde pro Arbeitstag einer in Anlage 1 angeführten Einwirkung (z.B. Benzol, Mangan, Blei....) ausgesetzt sind * Eignungs- und Folgeuntersuchungen für Arbeitnehmer, die Atemschutzgeräte von über 5 kg mehr als 30 Minuten pro Arbeitstag tragen müssen, im Rahmen des Gasrettungsdienstes oder an Hitzearbeitsplätzen im Sinne des Nachtschwerarbeitsgesetzes (NSchG) tätig sind * Untersuchungen bei Lärmeinwirkung, d.h. bei Einwirkung von mehr als 85 dB(A) tagesbezogener Beurteilungspegel * bestimmte Freiwillige Untersuchungen bei Einwirkung von in § 5 Abs. 1 erfassten Arbeitsstoffen oder bei Nachtarbeit im Sinne von § 5 Abs. 2 * Zeitpunkt der Eignungsuntersuchungen (§ 6) * und Zeitabstände der Folgeuntersuchungen bzw. wiederkehrenden Untersuchungen (Anlage 1) * Beschäftigungsverbot bei Gefahr einer Berufskrankheit (§ 7) * Information der Arbeitnehmer Die Anlage 2 schreibt Richtlinien zur Durchführung der Untersuchungen fest und richtet sich in erster Linie an die untersuchenden Ärzte.

Gesundheitsüberwachung (im Betrieb) Lexikon

Bei bestimmten Tätigkeiten, die vor allem zu Berufskrankheiten führen können, sind im 5. Abschnitt ASchG so genannte Eignungs- und Folgeuntersuchungen vorgeschrieben. Weiters muss der Arbeitnehmer die Möglichkeit erhalten, bestimmte Freiwillige Untersuchungen durchführen zu lassen, z.B. bei Bildschirmarbeit.

Gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe Lexikon

Neben den explosions- und brandgefährlichen Arbeitsstoffen bestehen für gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe besondere Vorschriften. Ein Arbeitsstoff ist gesundheitsgefährdend ist, wenn er: Giftig, ätzend, reizend, krebserzeugend, erbgutverändernd, chronisch schädigend, fortpflanzungsgefährdend, sensibilisierend, fibrogen, radioaktiv, infektiös ist. Siehe hierzu auch Gefahrensymbole.

Gesichtsschutz Lexikon

siehe Augenschutz

Gerüste Lexikon

Grundsätzlich wird zwischen Arbeitsgerüsten und Schutzgerüsten unterschieden. Unter Schutzgerüsten sind Fanggerüste und Schutzdächer zu verstehen. Bei Arbeiten in der Höhe (vor allem bei längeren Arbeiten) verwenden Sie Gerüste statt Leitern Folgende Arbeitsgerüste sind, je nach Verwendungszweck, Arbeitsdauer und mögliche Absturzhöhe denkbar: Standgerüste, verfahrbare Standgerüste, Leitergerüste, Metallgerüste, Bockgerüste, Konsolgerüste, Auslegergerüste, Hängegerüste, Behelfsgerüste aus Stehleitern. In jedem Fall müssen Sie Gerüste fachmännisch errichten, tragfähig und standsicher ausführen, sowie gegebenenfalls mit Verankerungen im Boden versehen.  

Genehmigungsverfahren Lexikon

siehe Bewilligung