Suchen

Frage/Antwort Fachgruppe
Durchführung der Arbeitsplatzevaluierung Lexikon

Bei der Evaluierung lässt das ASchG großen Spielraum zu, wobei der folgende Ablauf anzuraten ist: # Teilen Sie den Betrieb bzw. die Baustelle oder Tätigkeiten in örtliche oder tätigkeitsbezogene Einheiten, die als Grundlage für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (siehe Dokumentation) dienen. # Ermitteln Sie mit Unterstützung von Checklisten die Gefahren in den festgelegten Einheiten bzw. Evaluierungsbereichen. # Führen Sie die Risikobeurteilung für die unter Punkt 2 festgestellten Gefahren durch, wobei hier Wahrscheinlichkeit, Expositionsdauer, mögliche Schadensschwere, aber auch technische Machbarkeit und unter Umständen auch die Kosten/Nutzen Relation zu beachten sind. Grundregel: je höher das Risiko, desto höher der vertretbare Aufwand zur Vermeidung oder Minimierung des jeweiligen Risikos. Eindeutige Gesetzesübertretungen sind nicht Thema der Risikobeurteilung. # Wenn nach der Risikobeurteilung feststeht, dass Maßnahmen notwendig sind, so sind für diese je nach Höhe des Risikos Umsetzungsfristen zu setzen. Klare Gesetzesübertretungen (z.B. Fehlen einer Schutzvorrichtung an einer Maschine) sind unverzüglich zu beheben. # Als letzten Schritt sowie "sichtbares" und nachvollziehbares Ergebnis der Evaluierung erstellen Sie die (unter 1 definierten) Dokumente.

Druckgaspackungen Lexikon

In der Verordnung über die Lagerung von Druckgaspackungen werden neben allgemeinen Anforderungen und Lagerungsverboten die Anforderungen an Lagerräume, Vorratsräume und Verkaufsräume festgelegt.

Dokumentationsverordnung Lexikon

Die Verordnung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (DOK-VO zum § 5 ASchG) regelt die Inhalte dieser Dokumente. Diese unterscheidet zwischen dem Mindestinhalt, den ein Dokument jedenfalls zu enthalten hat - Anwendungsbereich des Dokuments, wer führt mit wessen Beteiligung die Arbeitsplatzevaluierung durch, Anzahl der (für das jeweilige Dokument relevanten) Arbeitnehmer, Datum der Erstevaluierung, festgestellte Gefahren, festgelegte Maßnahmen, wer setzt was bis zu welchem Zeitpunkt um - und sonstige Angaben, sofern sie zutreffen. Dies sind beispielsweise vorgeschriebene Eignungs- und Folgeuntersuchungen nach der VGÜ, Zutrittsbeschränkungen, Aufzeichnungspflicht der gefährlichen Arbeitsstoffe oder Prüfung von Arbeitsmitteln.

Dokumentation der Arbeitsplatzevaluierung Lexikon

Der Gesetzgeber stellt in der Dokumentationsverordnung (DOK-VO) Form und Aussehen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente frei. Die DOK-VO nennt lediglich die geforderten Mindestinhalte. Als Hilfestellung hat die AUVA gemeinsam mit der WKO und AK ein Dokument entwickelt, das alle Forderungen der DOK-VO erfüllt. Dies ist im Internet über www.eval.at abrufbar. Siehe auch unter: Durchführung der Arbeitsplatzevaluierung

Dauerschall(druck)pegel Lexikon

Der Dauerschalldruckpegel ist der über eine bestimmte Messzeit energetisch gemittelte Schalldruckpegel einer über die Zeit unterschiedlichen Schalleinwirkung. Zur Beurteilung der Lärmeinwirkung auf eine bestimmte Person ist jedoch nicht der Dauerschalldruckpegel, sondern der Lärmexpositionspegel heranzuziehen.

Chemikalien Lexikon

siehe Arbeitsstoffe

CE-Kennzeichnung Lexikon

Die CE-Kennzeichnung bescheinigt ganz allgemein die Einhaltung einer bestimmten Herstellervorschrift (z.B. der Maschinen-Sicherheitsverordnung MSV 2010), die eine in österreichisches Recht umgesetzte und somit europäisch einheitliche Richtlinie der EU nach Artikel 95 des EG-Vertrages ist. Die CE-Kennzeichnung steht für die Einhaltung von gesetzlichen Mindestforderungen und nicht für besondere Qualität, eine durchgeführte Produktprüfung oder eingehaltene Normen. Kernstück jeder der (ca. 25) Richtlinien, die eine CE-Kennzeichnung vorschreiben, sind die Grundlegenden (Sicherheits)Anforderungen (GSA) und das oder die Konformitätsbewertungsverfahren. Ab 01.01.1995 muss jede neu in Verkehr gebrachte Maschine die CE-Kennzeichnung tragen. Neue Maschinen ohne CE-Kennzeichnung dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.

Bürostuhl Lexikon

Beim Bürostuhl, auf dem vor allem Arbeitnehmer im Büro einen Großteil des Tages verbringen, ist besonders zu beachten, dass er * richtig eingestellt ist * keine Zwangshaltung bewirkt (Stichwort dynamisches Sitzen) * standsicher ausgeführt ist (5 Rollen oder Gleiter, 4 nicht mehr erlaubt) * eine höhenverstellbare und schwenkbare Rückenlehne hat Für bestimmte Tätigkeiten, z.B. Überwachung einer Anlage, bei denen in häufigeren Abständen aufgestanden werden muss, sind Stehhilfen vorzuziehen.

Brandschutzwarte Lexikon

Die Bestellung von Brandschutzwarten wird, wenn dies erforderlich ist, von der Behörde vorgeschrieben. Diese sind gewissermaßen die "Wasserträger" des Brandschutzbeauftragten und haben ihn bei seinen Aufgaben zu unterstützen. Sie benötigen eine mindestens 6-stündige betriebsbezogene Ausbildung und Unterweisung (durch den Brandschutzbeauftragten).

Brandschutzübungen bzw Brandalarm- und Räumungsübungen Lexikon

Brandschutzübungen sind im Falle von erhöhtem Brandschutz mindestens einmal jährlich durchzuführen. Werden hierbei Mängel festgestellt, ist die Übung nach spätestens drei Monaten zu wiederholen.

Brandschutzplan Lexikon

Im Fall von erhöhtem Brandschutz muss ein Brandschutzplan vorhanden sein. Dieser ist gemeinsam mit dem zuständigen Feuerwehrkommando zu erstellen.

Brandschutzordnung Lexikon

Die Brandschutzordnung muss im Fall von erhöhtem Brandschutz vorhanden sein. Diese umfasst die zur Brandverhütung erforderlichen technischen und organisatorischen Vorkehrungen und Maßnahmen.

Brandschutzgruppe Lexikon

Zusätzlich zum Brandschutzbeauftragten kann von der Behörde eine Brandschutzgruppe vorgeschrieben werden, deren Stärke und Ausrüstung entsprechend den betrieblichen Erfordernissen anzupassen ist. Die Mitglieder der Brandschutzgruppe müssen eine 12stündige Ausbildung nach den Richtlinien der Feuerwehrverbände oder Brandverhütungsstellen absolvieren.

Brandschutzbuch Lexikon

Ein Brandschutzbuch ist im Fall von erhöhtem Brandschutz zu führen. Es kann als "Tagebuch" des Brandschutzbeauftragten betrachtet werden.

Brandschutzbeauftragte (BSB) Lexikon

Die Bestellung von Brandschutzbeauftragten wird, wenn dies erforderlich ist, von der Behörde vorgeschrieben. Diese müssen eine 16-stündige Ausbildung nach den Richtlinien der Feuerwehrverbände oder Brandverhütungsstellen absolvieren.

Brandschutz erhöhter Lexikon

Ist gemäß der Arbeitsstättenverordnung (AStV) oder einer landesrechtlichen Bestimmung ein Brandschutzbeauftragter, eine Brandschutzgruppe oder eine Betriebsfeuerwehr bestellt, besteht erhöhter Brandschutz. In diesem Fall ist bzw. sind: # Erstellung einer Brandschutzordnung und eines Brandschutzplans # Führen eines Brandschutzbuches # Durchführung jährlicher Brandalarm- und Räumungsübungen # Unterweisung der Arbeitsnehmer über die Handhabung der Löscheinrichtungen in Bereichen mit erhöhtem Brandschutz

Brandschutz Lexikon

Betreffend Brandschutz bestehen die folgende allgemeine Verpflichtungen: # Die Möglichkeit einer Brandentstehung muss durch geeignete technische (z.B. Ersatz leicht entzündlicher Arbeitsstoffe), organisatorische (Erstellung einer Brandschutzordnung) und personenbezogene (Unterweisung: keine Zigaretten in den Papierkorb, keine Verwendung von Heizstrahlern, Kaffeemaschinen abends ausschalten,...) Maßnahmen minimiert werden. # Maßnahmen zur Brandbekämpfung und Evakuierung müssen getroffen werden (z.B. Bestellung von Brandschutzbeauftragten, Brandschutzwarten oder einer Brandschutzgruppe, Unterweisung der Arbeitnehmer über die Verwendung der Löscheinrichtungen, Ausarbeitung eines Evakuierungsplans, regelmäßige Brandschutzübungen, ...).

Brandmeldeanlage Lexikon

Eine Brandmeldeanlage wird, wenn dies erforderlich ist, von der Behörde vorgeschrieben.

Brandlast Lexikon

Unter dem Begriff Brandlast versteht man die durchschnittliche Wärmemenge pro Fläche (Joule/m²) oder Rauminhalt (J/m³), die sich beim vollständigen Verbrennen der vorhandenen Stoffe entwickeln kann. Im gesicherten Fluchtbereich darf nur geringe Brandlast vorhanden sein.

Bolzensetzgeräte Lexikon

Für die Benutzung von Bolzensetzgeräten müssen schriftliche Betriebsanweisungen erstellt werden, die alle Aspekte wie Aufbewahrung, Laden, Tragen, Maßnahmen bei Ladehemmung usw. behandeln. Jedes Gerät muss entweder mit einem Beschuss- oder Typenprüfzeichen nach der Beschussverordnung oder mit dem ÖNORM Zeichen (wenn vor 1989 in Verkehr gebracht) gekennzeichnet sein.