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Frage/Antwort Fachgruppe
Barrierefreie Gestaltung (von Arbeitsstätten) Lexikon

Werden in einer Arbeitsstätte bewegungsbehinderte Arbeitnehmer beschäftigt, sind folgende Anforderungen zu erfüllen: # mindestens ein Endausgang stufenlos erreichbar gestalten # mindestens eine Toilette sowie ein Waschplatz barrierefrei einrichten # gegebenenfalls eine barrierefrei erreichbare Dusche einrichten # sind Aufzüge vorhanden, muss mindestens einer stufenlos erreichbar sein

AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) Lexikon

Die AUVA ist der größte Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für rund 3 Millionen Erwerbstätige, 1,3 Millionen Schüler und Studenten sowie zahlreiche freiwillige Hilfsorganisationen (z.B. freiwillige Feuerwehr). Eine der Hauptaufgaben der AUVA (neben Unfallheilbehandlung, Rehabilitation und Rentenzahlungen) ist die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, dies wird unter anderem durch kostenlose Betriebsberatungen, Schulungs- und Informationsmedien (z.B. Broschüren, Zeitschriften, Filme, Plakate) sowie Seminare und Fachausbildungen wahrgenommen. Überdies bietet die AUVA die Betreuung durch Präventivdienste für Kleinbetriebe bis 50 Arbeitnehmer durch ihre Präventionszentren gratis an. Für weitergehende Informationen siehe auch die Internetseite www.auva.at.

Autogenschweißen Lexikon

Für die Benutzung und die Beschaffenheit von Geräten zum Autogenschweißen gelten die in der AM-VO gestellten Anforderungen. Die Benutzung muss nach schriftlichen Betriebsanweisungen erfolgen. In diesen müssen Richtlinien für das Anschließen der Druckregler, das Einstellen und Betreiben der Anlage, das Verhalten bei Störungen und den Flaschenwechsel enthalten sein.

Auswertige Arbeitsstellen Lexikon

Das ASchG unterscheidet grundsätzlich zwischen Tätigkeiten der Arbeitnehmer in Arbeitsstätten, wo die speziellen Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung zur Anwendung kommen, Tätigkeiten auf Baustellen, wo die Bestimmungen der Bauarbeiterschutzverordnung gelten, und Tätigkeiten auf auswärtigen Arbeitsstellen. Für auswärtige Arbeitsstellen wurden keine speziellen Bestimmungen auf Verordnungsweg geregelt, es gelten vor allem die tätigkeitsbezogenen Schutzbestimmungen des 6. Abschnitts des ASchG.

Auslöseschwelle Auslösewert Lexikon

Unter dem Begriff "Auslöseschwelle" oder "Auslösewert" versteht man einen Expositions- oder Messwert, bei dessen Überschreitung Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer erforderlich werden. Die Auslöseschwelle liegt unterhalb einer maximal zulässigen Exposition. Beispiel: Auslösewerte nach § 4 der VOLV für Lärm- und Vibrationsbelastung.

Ausgänge Lexikon

Ausgänge müssen, sofern sie ohne Fahrzeugverkehr genutzt werden, eine nutzbare Mindestbreite von 0,8 m sowie eine lichte Höhe von mindestens 2 m aufweisen. Wird ein Ausgang überwiegend für Fahrzeugverkehr genutzt, ist der Fußgängerverkehr durch einen eigenen Ausgang oder durch ein Geländer von diesem Ausgang zu trennen. Für Notausgänge gelten besondere Anforderungen.

Augenschutz Lexikon

Gefahren für das Auge können durch mechanische (z.B. Staub, Späne, Splitter), optische (z.B. UV-Strahlung oder Laserstrahlung), chemische oder thermische Einwirkungen auftreten. Unter Berücksichtigung der Beanspruchung kommen Sicherheitssichtscheiben oder Sichtscheiben mit Filterwirkung zum Einsatz. Sollen nicht nur die Augen, sondern auch das Gesicht geschützt werden, kommen neben Gestell- oder Korbbrillen auch Schutzschilde, Schutzhauben oder Schutzschirme zur Anwendung. Alle Augenschutzgeräte müssen die CE-Kennzeichnung tragen und von einer (akkreditierten) Prüfstelle geprüft sein.

Aufzeichnungspflichten Lexikon

Hier eine Übersicht über die wichtigsten Aufzeichnungspflichten nach dem ASchG: # Ergebnisse der Arbeitsplatzevaluierung in den Sicherheits- und Gesund-heitsschutzdokumenten (siehe Dokumentation). # Unfälle oder Beinahe-Unfälle, d.h. tödliche Unfälle und Unfälle, die einen Arbeitsausfall von über drei Arbeitstagen zur Folge haben. Diese Aufzeichnungen müssen binnen fünf Tagen dem Unfallversicherungsträger gemeldet werden. Weiters alle Ereignisse, die beinahe zu einem schweren Unfall geführt hätten. # Die Aufzeichnungen über prüfpflichtige Arbeitsmittel (siehe Prüfung und Wartung), diese müssen bis zum Ausscheiden des jeweiligen Arbeitsmittels aufbewahrt werden. # Die Aufzeichnung über erforderliche Eignungs- und Folgeuntersuchungen sind bis zum Ausscheiden des jeweiligen Arbeitnehmers aufzubewahren, danach müssen die Daten an die AUVA übermittelt werden. # Bei Einwirkung von Gehör schädigendem Lärm, d.h. wenn Arbeitnehmer einem Lärmexpositionspegel von über 85 dB(A) ausgesetzt sind. # Beim Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen, d.h. wenn Arbeitnehmer der Einwirkung von krebserzeugenden, erbgutverändernden, biologischen oder fortpflanzungsgefährdenden Arbeitsstoffen der Gruppe 3 oder 4 ausgesetzt sind. # Bei Notwendigkeit besonderer Fachkenntnisse nach der Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V), z.B. für das Führen von Kranen, Taucharbeiten, Sprengarbeiten oder das Fahren von Staplern. # Aufzeichnungen der Präventivfachkräfte über die von ihnen durchgeführten Tätigkeiten sowie die geleisteten Einsatzzeiten.

Aufstellen von Arbeitsmitteln Lexikon

Arbeitsmittel müssen so aufgestellt werden, dass * ausreichend Raum zwischen beweglichen Bauteilen von Arbeitsmitteln und Bauteilen der Umgebung vorhanden ist * alle verwendeten oder erzeugten Energien oder Stoffe sicher zugeführt und entfernt werden können * Arbeitnehmer über ausreichend Platz für eine sichere Benutzung verfügen * die zulässige Belastung tragender Bauteile nicht überschritten wird

Aufladung elektrostatische Lexikon

Unter elektrostatischer Aufladung versteht man eine hohe, aber in Folge des geringen Energiegehaltes für den Menschen an sich ungefährliche elektrische Spannung. Die Funktion elektronischer Bauteile kann jedoch durch elektrostatische Entladungen gestört werden, überdies stellt sie eine mögliche Zündquelle dar, wodurch es bei Vorhandensein einer explosionsfähiger Atmosphäre zu einer Explosion kommen kann.

Aufenthalts- und Bereitschaftsräume Lexikon

Aufenthaltsräume sind zur Verfügung zu stellen, wenn   * in einer Arbeitsstätte mehr als zwölf Arbeitnehmer beschäftigt sind * Arbeitnehmer mehr als zwei Stunden pro Tag im Freien beschäftigt werden * Arbeitnehmer aus Sicherheits- oder Gesundheitsgründen (z.B. Staub, Lärm, üble Gerüche,...) ihre Pausen nicht an ihren Arbeitsplätzen verbringen können Für Arbeitnehmer, in deren Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Zeiten der Arbeitsbereitschaft fallen, sind geeignete Bereitschaftsräume zur Verfügung zu stellen. Siehe auch unter Sozialeinrichtungen.

Atemschutzgeräte Lexikon

Je nach Verwendungszweck existieren die unterschiedlichsten Ausführungen von Atemschutzgeräten, die nach folgenden Kriterien auszuwählen sind: * Umgebungsatmosphäre (Sauerstoffgehalt, Art und Konzentration der Schadstoffe, Temperatur, ....) * Örtlichkeit und Verwendung (Arbeit in Behälter, notwendige Bewegungsfreiheit, Rettung,...) * Einsatzbedingungen (Arbeitsdauer, Schwere der Arbeit, weitere PSA,...) Alle Atemschutzgeräte müssen die CE-Kennzeichnung tragen und von einer (akkreditierten) Prüfstelle geprüft worden sein.

Arbeitszeit Lexikon

Die Höchstdauer der Tages- und Wochenarbeitszeit sowie die Mindestdauer der Ruhepausen und der Ruhezeiten ist im Arbeitszeitgesetz (AZG ) geregelt. Für bestimmte Arbeitnehmer (z.B. Schwangere und Stillende , Lenker , Bäcker , Lehrlinge ) sind im Gesetz selbst oder aber in anderen Gesetzen Sonderregelungen angeführt. In vielen Fällen werden auch die Sozialpartner ermächtigt , innerhalb bestimmter Grenzen in Kollektivverträgen oder Betriebsvereinbarungen Sonderregelungen zu treffen.

Arbeitsunfall Lexikon

Unter einem Arbeitsunfall versteht man ein plötzliches und ungewollt auftretendes, zeitlich begrenztes Ereignis, das von außen her schädigend auf den menschlichen Körper einwirkt und in örtlichem, zeitlichem und ursächlichem Zusammenhang mit der beruflichen Beschäftigung steht. Nach erlittenen Arbeitsunfällen und bei Berufskrankheiten stehen Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zu.

Arbeitsunfähigkeit Lexikon

Unter Arbeitsunfähigkeit versteht man die Verhinderung des Arbeitnehmers, in Folge Krankheit, eines Arbeitsunfalls oder einer anderen Ursache seine Arbeit zu verrichten. Von der AU zu unterscheiden ist die Erwerbsunfähigkeit, bei der die Arbeitsfähigkeit einer Person in Folge eines körperlichen oder geistigen Gebrechens auf weniger als 50% im Vergleich mit einer körperlich und geistig gesunden Person gesunken ist.

Arbeitsstoffe (gefährliche) Lexikon

Arbeitsstoffe sind im Arbeitnehmerschutz im 4. Abschnitt des ASchG und vor allem der Grenzwerteverordnung (GKV) und der VO über biologische Arbeitsstoffe (VbA) geregelt. Unter Arbeitsstoffen im Sinne des ASchG versteht man alle Stoffe, Zubereitungen und biologische Arbeitsstoffe, die bei der Arbeit verwendet werden. Der Begriff "verwenden" ist nach dem ASchG in einem breiteren Rahmen zu verstehen und umfasst (unter anderem) auch das Umfüllen, Lagerung und den Transport. Für gefährliche Arbeitsstoffe im Sinne von § 40 ASchG gelten besondere Anforderungen. Wichtig im Zusammenhang mit gefährlichen Arbeitsstoffen sind auch die Bestimmngen des Chemikaliengesetzes (ChemG), der dazu erlassenen Chemikalienverordnung (ChemV) sowie den europäischen Bestimmungen zu REACH und GHS. Siehe auch unter: Beurteilungszeitraum, Ersatz von Arbeitsstoffen, Gefahrensymbole, Gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe, Grenzwerte, Grenzwerteverordnung, Holzstaub, Kennzeichnung, MAK-Werte, TRK- Werte, Messungen, Sicherheitsdatenblatt, Stoffgemische, Stoffwirkung, Umluftverbot, Verbot, Verpackung.

Arbeitsstättenverordnung (AStV) Lexikon

Arbeitsstättenverordnung (AStV), BGBl II Nr. 368/1998 Die AStV ist neben der Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) die zweite große Verordnung des 2. Abschnitt ASchG und beinhaltet (größtenteils bauliche) Anforderungen an Arbeitsstätten. Die AStV ist in sieben Abschnitte gegliedert: # Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen (z.B. Lagerungen, Ausgänge, Stiegen,...) # Abschnitt: Sicherung der Flucht (Fluchtwege, Fluchtbereiche, Notausgänge) # Abschnitt: Anforderungen an Arbeitsräume (z.B. Raumhöhe, Belüftung, Klima,..) # Abschnitt: Sanitäre Vorkehrungen und Sozialeinrichtungen # Abschnitt: Erste Hilfe] und Brandschutz # Abschnitt: Gebäude auf Baustellen # Abschnitt: Übergangsbestimmungen und Schlussbestimmungen

Arbeitsstättenbewilligung (Genehmigungsverfahren) Lexikon

Nach dem ASchG ist für Arbeitsstätten mit besonderen Gefährdungen auf Antrag des Arbeitgebers von der zuständigen Behörde eine so genannte Arbeitsstättenbewilligung erforderlich. Diese ist nicht erforderlich, wenn bereits nach einer anderen Rechtsgrundlage wie z.B. der Gewerbeordnung, dem Apothekengesetz oder dem Eisenbahngesetz eine Bewilligungspflicht gegeben ist.

Arbeitsstätte Lexikon

In der Terminologie des Arbeitnehmerschutzes wird zwischen Arbeitsstätten, Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen unterschieden. Gewissermaßen "vertikal" bestehen die Begriffe Arbeitsstätte, Arbeitsräume und Arbeitsplätze. Die Anforderungen an Arbeitsstätten sind im 2. Abschnitt des ASchG und der Arbeitsstättenverordnung (AStV) geregelt. Nach Definition ASchG sind auch Bereiche im Freien auf dem Betriebsgelände Teil der Arbeitsstätte und somit von der AStV erfasst.

Arbeitsschutzausschuss Lexikon

Ein solcher muss in Arbeitsstätten, in denen regelmäßig mindestens 100 Arbeitnehmer beschäftigt sind, bestellt und mindestens zweimal jährlich einberufen werden. Seine Zusammensetzung ist im ASchG definiert. Bei mehreren Arbeitsstätten muss ein so genannter "Zentraler Arbeitsschutzausschuss" eingerichtet sein.