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Frage/Antwort Fachgruppe
Prävention Lexikon

Unter Prävention versteht man ganz allgemein eine vorsorgende bzw. vorbeugende Maßnahme (lat. pre-venire: zuvorkommen). Im Arbeitnehmerschutz wird zwischen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Präventionsmaßnahmen unterschieden.

Platzbedarf Lexikon

Für die freie, ungehinderte und gefahrlose Ausübung einer Tätigkeit ist ein bestimmter Platzbedarf notwendig. Dieser muss in Arbeitsräumen für jeden Arbeitnehmer mindestens 8 m² plus 5 m² für jeden weiteren Arbeitnehmer betragen, wobei die freie und unverstellte Bodenfläche für jeden Arbeitnehmer mindestens 2 m² betragen muss. Bei Maschinen oder Fertigungsprozessen kann der Platzbedarf natürlich wesentlich größer sein.

Piktogramme Lexikon

Ein Piktogramm ist ein allgemein verständliches Bildzeichen, das Gegenstände oder Tätigkeiten in vereinfachter Form als graphisches Symbol wiedergibt. Piktogramme sollen auf einen Blick erkennbar und verständlich sein, ihr Vorteil liegt auch in der Vermeidung eines allfälligen Sprachproblems.

Persönliche Schutzausrüstung Lexikon

Unter Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) versteht man Geräte, Vorrichtungen, Ausrüstungen oder Mittel, die von einer Person getragen, gehalten oder verwendet werden, um sie vor Sicherheits- oder Gesundheitsschutzrisiken zu schützen. Man kann in folgende Klassen von PSA einteilen: Absturzsicherungen, Atemschutzgeräte, Kopfschutz, Augenschutz, Fußschutz, Gehörschutz, Gesichtsschutz, Handschutz, Körperschutz. Betreffend PSA sollten die folgenden Fragen gestellt werden: * Sind technisch und organisatorisch keine weiteren Maßnahmen mehr möglich, wodurch die Verwendung von PSA notwendig wird? * Ist die geplante PSA für den Verwendungszweck geeignet? (Stichwort Schutzwirkung) * Passt die PSA und ist sie bequem? (Stichwort Tragekomfort) * Ist die PSA in gutem Zustand und funktionstauglich? (siehe auch unter: Prüfung von PSA) * Wird die PSA schonend behandelt sowie sicher und richtig gelagert? (d.h. direkt beim Arbeitsplatz, wo sie gebraucht wird, aber geschützt vor z.B. Staub) * Wird die PSA von Ihren Arbeitnehmern konsequent und richtig getragen? * Trägt neu gekauft PSA die CE-Kennzeichnung und ist die Verwenderinformation beigefügt?

Orientierungshilfen Lexikon

Selbst- oder nachleuchtende Orientierungshilfen, eine (mit Einschränkungen) mögliche Variante zur Sicherheitsbeleuchtung, sollen im Gefahrenfall ein sicheres Verlassen der Arbeitsstätte gewährleisten.

Notsignale Lexikon

Notsignale sind akustische oder optische Gefahrensignale. Bei Notsignalen sind vor allem die folgenden Aspekte zu berücksichtigen: * Deutliche und eindeutige Unterscheidung der Notsignale von anderen Signalen * Hörbarkeit bzw. Sichtbarkeit muss für alle Betroffenen stets gegeben sein * Bedeutung des Signals und geforderte Verhaltensweisen müssen bekannt sein * die Funktionsfähigkeit von Notsignalen muss jederzeit gegeben sein Siehe auch unter: Alarmeinrichtungen

Not-Halt Einrichtung Lexikon

Eine Not-Halt (früher: Not-Aus) Einrichtung dient dem raschen Ausschalten der gefährlichen Bewegungen einer Maschine im Gefahrenfall. Die Anordnung eines Not-Halt ersetzt jedoch nicht die Anordnung von Schutzeinrichtungen. Der Not-Halt muss gegenüber allen anderen Funktionen in allen Betriebsarten Vorrang haben. Diese Vorrichtungen müssen selbsthaltend, auffallend rot und gelb unterlegt gekennzeichnet und so angeordnet sein, dass sie leicht, schnell und gefahrlos betätigt werden können.

Notbeleuchtung Lexikon

siehe Sicherheitsbeleuchtung

Notausgänge Lexikon

Alle Ausgänge im Verlauf von Fluchtwegen sind als Notausgänge zu gestalten. Abhängig von der Personenanzahl, die im Gefahrfall darauf angewiesen sind, müssen Notausgänge mindestens eine nutzbare Breite von 80 cm aufweisen. Notausgänge dürfen nicht verstellt, eingeengt oder (z.B. durch leicht umfallende Gegenstände) blockiert werden, sie müssen immer benutzbar und im Zweifelsfall eindeutig als solche erkennbar sein! Drehtüren sind als Notausgänge nicht zulässig, automatische Türen nur mit bestimmten Einschränkungen.

Normen Lexikon

Normen sind anerkannte Regeln der Technik, die zu konkreten Umsetzung von allgemeinen Anforderungen (z.B. den Grundlegenden Sicherheitsanforderungen (GSA) der Maschinen-Sicherheitsverordnung (MSV 2010) herangezogen werden können. Normen sind grundsätzlich nicht verbindlich, können jedoch vom Gesetzgeber verbindlich erklärt werden (z.B. im Elektrotechnikrecht). Handelt es sich um Produkte, die eine CE-Kennzeichnung tragen, so ist nach EU-Recht eine Verbindlicherklärung nicht möglich, wenn auch die Anwendung empfohlen ist. Es wird unterschieden zwischen nationalen Normen (in Österreich "ÖNORM" des ON), europäischen (harmonisierten) Normen ("EN" von CEN) und weltweiten Normen ("ISO" Normen).

Nichtraucherschutz Lexikon

Nichtraucher müssen vor der Einwirkung von Tabakrauch am Arbeitsplatz geschützt werden. Müssen Raucher und Nichtraucher gemeinsam in einem Büroraum oder einem vergleichbaren Arbeitsraum arbeiten, herrscht Rauchverbot.

Nicht trennende Schutzeinrichtungen Lexikon

Dies sind all jene Schutzeinrichtungen, die ein Unfallrisiko eliminieren oder reduzieren, ohne jedoch den Menschen von der Gefahrenquelle zu trennen. Nicht trennende Schutzeinrichtungen können unterteilt werden in * ortsbindende Schutzeinrichtungen wie Zweihandschaltung, Fußschaltung oder Zustimmungseinrichtungen (bei Mehrpersonenbedienung), Not-Halt * bei Berührung wirkende Schutzeinrichtungen mit Annäherungsfunktion wie Schaltleisten, Schaltmatten, Reißleinen * berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen mit Annäherungsfunktion wie Lichtschranken oder Lichtvorhänge * Schutzeinrichtungen mit selbsttätiger Rückstellung wie Tippschalter und Zustimmungseinrichtungen

Nachtarbeit Lexikon

Ist im Regelfall Arbeit, die zwischen 22:00 und 06:00 geleistet wird, im Einzelfall jedoch in Gesetzen und Kollektivverträgen unterschiedlich geregelt. Im Falle von Schwerarbeit im Sinne des Nachtschwerarbeitsgesetzes (NSchG) hat der Arbeitnehmer Anspruch auf zusätzliche Pausen, Urlaub und finanzielle Leistungen.

Mutterschutz Lexikon

Das Mutterschutzgesetz (MSchG) sieht einen besonderen Schutz für Schwangere und stillende Mütter vor. Besteht Gefahr für Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind, dürfen werdende Mütter über die acht - Wochen Frist hinaus nicht beschäftigt werden, überdies sieht das MSchG bis zu 12 Wochen nach der Entbindung bestimmte Beschäftigungsverbote und -beschränkungen vor. Im § 2a MSchG ist eine besondere Evaluierungspflicht festgeschrieben, demnach müssen bestimmte Tätigkeiten und Belastungen wie Lärm, schweres Heben und Tragen oder extreme Hitze und Kälte bezüglich Art, Ausmaß, Dauer und tatsächliche Belastung ermittelt und beurteilt werden. Gegebenenfalls müssen Schwangere und Stillende andere Tätigkeiten (eventuell in einem anderen Bereich) ausüben oder freigestellt werden.

Monotonie Lexikon

Darunter versteht man länger anhaltende gleichförmige Arbeiten. Monotonie führt zu herabgesetzter psychischer Aktivität und damit einhergehend verminderter Reaktionsfähigkeit. Monotonie soll bei der Arbeitsgestaltung möglichst vermieden werden.

Messungen von Lärm Lexikon

Kann aufgrund einer Bewertung des Lärms eine Überschreitung der Expositionsgrenzwerte oder eine Überschreitung der Grenzwerte für bestimmte Räume nicht sicher ausgeschlossen werden, so muss die Bewertung auf Grundlage einer repräsentativen Messung erfolgen. Die Messungen müssen in angemessenen Zeitabständen wiederholt werden und dürfen nur von fachkundigen Personen und mit geeigneten Messgeräten durchgeführt werden.  

Messungen (im Explosionsschutz) Lexikon

Kann das Entstehen explosionsfähiger Atmosphären nicht sicher ausgeschlossen werden, muss durch Messungen die Wirksamkeit der Maßnahmen des primären Explosionsschutzes (Verhinderung des Entstehens von explosionsgefährdeten Bereichen) nachgewiesen werden. Kann eine genügend große Sicherheit nachgewiesen werden, sind Messungen nicht erforderlich. Dies ist dann gegeben, wenn (für gas- und dampfförmige Atmosphären) 10 % der unteren Explosionsgrenze (UEG) nachweislich unterschritten ist. Weiters sind Messungen nicht erforderlich, wenn eine Zonenfestlegung erfolgt ist und dafür Messungen nicht erforderlich sind.

Messungen (Arbeitsstoffe) Lexikon

In den folgenden Fällen sind regelmäßige Messungen von Arbeitsstoffen durchzuführen: * Wenn für einen bestimmten Arbeitsstoff ein MAK- Wert oder ein TRK- Wert festgelegt ist, und sein Auftreten am Arbeitsplatz nicht sicher auszuschließen ist * wenn ein explosionsgefährlicher (siehe Explosionsfähige Atmosphäre) oder brandgefährlicher Arbeitsstoff in möglicherweise gefährlicher Konzentration in Verwendung steht Messungen dürfen nur von fachkundigen Personen und mit geeigneten Messgeräten und Einrichtungen durchgeführt werden. 

Messungen Lexikon

Ganz allgemein kann man sagen, dass Messungen dann in den Bestimmungen zum Arbeitnehmerschutz vorgeschrieben sind, wenn dies # messtechnisch möglich ist Luftfeuchtigkeit kann man messen, Stress nicht) # Grenz- oder Richtwerte vorhanden sind (z.B. 85 dB(A) Lärmexpositionspegel # durch die Messung eine (mögliche) Gefahr weitgehend objektiviert werden kann, das heißt die Auswirkungen auf Menschen abgeschätzt werden können Wichtig Messvorschriften im Arbeitnehmerschutz sind * Messungen von Arbeitsstoffen * Messungen von Lärm * Messung von Klimawerten, das heißt Lufttemperatur, Luftgeschwindigkeit, Luftfeuchtigkeit * Messung der Stärke der Beleuchtung und der Leuchtdichte * Messung der Wirksamkeit von Absaugungen * Luftmessungen vor dem Einsatz von Atemfiltergeräten

Meldepflichten Lexikon

siehe Aufzeichnungs- und Meldepflichten