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Maschinen-Sicherheitsverordnung MSV Schnittstelle AM-VO) Lexikon

Siehe auch Herstellervorschriften. Im Falle einer CE-gekennzeichneten Maschine, die keine offensichtlichen Mängel hat, gilt für den Betreiber der so genannte "Vertrauensgrundsatz" nach § 1 Abs. 2 Arbeitsmittelverordnung (AM-VO), der konkret besagt, dass der 4. Abschnitt der AM-VO, in dem die Beschaffenheitsanforderungen geregelt sind, nicht anzuwenden ist. Trotzt allem ist es in jedem Fall ratsam, sich (vor dem Auszahlen einer Maschine) über die Einhaltung der MSV zu vergewissern. In den folgenden Fällen ist auch ein Betreiber einer Maschine zugleich auch "Inverkehrbringer" im Sinne der MSV: - bei Bau einer MAschine für den (gewerblichen) Eigengebrauch, - bei Direktimport aus einem Nicht-EWR Land (z.B. Schweiz), - wenn er eine wesentliche Änderung an einer Maschine durchführt, - wenn er eine tiefgreifende Verkettung von Maschinen durchführt.

Maschinen-Sicherheitsverordnung MSV 2010 Lexikon

Siehe auch unter Einhaltung der MSV 2010. Die MSV ist eine Verordnung nach dem Gewerberecht. Die wichtigsten Inhalte der MSV 2010 sind: * Verfügender Teil, §§ 1 bis 22: Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen, Inverkehrbringen, Verfahren zur Konformitätsbewertung, Anbringung der CE-Kennzeichnung,… * Anhang I: Grundlegende Sicherheitsanforderungen (GSA) * Anhang II: Erklärungen für Maschinen und unvollständige Maschinen * Anhang III: CE-Kennzeichnung * Anhang IV: Maschinen, für die ein besonderes Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden muss * Anhang V: Liste von Sicherheitsbauteilen * Anhang VI: Montageanleitung für eine unvollständige Maschine * Anhang VII: Technische Unterlagen * Anhänge VIII bis X: Konformitätsbewertungsverfahren * Anhang XIV: Verzeichnis der harmonisierten europäischen Normen * Anhang: Verzeichnis der zugelassenen Stellen zur Prüfung von Maschinen

Maschinen Lexikon

Maschinen unterscheiden sich von Werkzeug vor allem dadurch, dass sie nicht mit reiner Muskelkraft, sondern durch Fremdenergie (z.B. Strom) angetrieben werden. Wurden Maschinen nach 01.01.95 in Verkehr gebracht, so sind sie von der Maschinen-Sicherheitsverordnung (MSV) erfasst und müssen somit die CE-Kennzeichnung tragen. Neue Maschinen müssen ab 2010 nach der MSV 2010 konstruiert und gebaut werden. Auch Maschinen, die im betrieblichen Eigengebrauch hergestellt wurden, müssen die MSV bzw. die MSV 2010 erfüllen. Im Arbeitnehmerschutz sind die Maschinen im 3. Abschnitt ASchG und der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) geregelt. Bei der Benutzung von Maschinen müssen vor allem die folgenden allgemeinen Aspekte beachtet werden: * es müssen den Arbeitnehmern geeignete und den Herstellervorschriften entsprechende Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden * das Aufstellen und die Benutzung von Maschinen muss korrekt und entsprechend der Herstellervorschriften erfolgen * die Schutzeinrichtungen der Maschinen sowie notwendige Persönliche Schutzausrüstungen müssen konsequent verwendet und benutzt werden * es muss dafür gesorgt werden, dass Erprobung und Probelauf, Prüfung und Wartung sowie Instandhaltungsarbeiten korrekt und gemäß den Herstellervorschriften durchgeführt werden. Schadhafte Maschinen müssen unverzüglich ausgeschieden oder repariert werden. Siehe auch unter: Arbeitsmittel, Betriebsanleitung, Elektrische Ausrüstung, Einhaltung der MSV, Elektrohandwerkzeuge, Handgeführte Maschinen, Hinweise, Kennzeichnung, Stillsetzen

MAK-Werte Lexikon

In der Grenzwerteverordnung (GKV) werden Grenzwerte für bestimmte reine Stoffe definiert. Dies ist die höchstzulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der Luft am Arbeitsplatz, die auch bei wiederholter und langfristiger Exposition die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt und diese nicht unangemessen belästigt. Auch im Falle von Stoffgemischen mit MAK-Werten muss eine Bewertung durchgeführt werden. MAK-Werte sind von TRK-Werten zu unterscheiden.

Luxmeter Lexikon

Ein Luxmeter ist ein Gerät zur Messung der Beleuchtungsstärke. Siehe auch unter Beleuchtung.

Luftwechselrate Lexikon

Eine Maßzahl die angibt, wie oft je Zeiteinheit (i.d.R. pro Stunde) die Luft in einem Raum (z.B. durch Lüften) erneuert wird.

Lüftungsanlage Lexikon

Darunter versteht man eine Anlage, die Temperatur, Bewegung und Reinheit der Raumluft regeln. Es wird zwischen Belüftungs- und Entlüftungsanlagen sowie Be- und Entlüftungsanlagen unterschieden.

Lüftung Lexikon

Siehe Belüftung

Lufttemperatur Lexikon

Die Lufttemperatur hat neben der Luftgeschwindigkeit, der Luftfeuchtigkeit und der Wärmestrahlung Einfluss auf das Klima am Arbeitsplatz. In Arbeitsräumen muss sie betragen: * zwischen 19 und 25°C bei geringer körperlicher Belastung (z.B. Büroarbeit) * zwischen 18 und 24°C bei mittlerer körperlicher Belastung (z.B. Drehen) * mindestens 12°C wenn im Raum nur Arbeiten mit hoher körperlicher Belastung (z.B. Graben) durchgeführt werden

Luftraum Lexikon

Jeder Arbeitsraum muss so beschaffen sein, dass der zur Verfügung stehende freie Luftraum (das heißt ohne Einbauten) pro Arbeitnehmer mindestens beträgt: * 12m³ bei geringer körperlicher Belastung (z.B. Büroarbeit) * 15m³ bei mittlerer körperlicher Belastung (z.B. Arbeiten an der Drehbank) * 18m³ bei hoher körperlicher Belastung (z.B. Graben) Siehe auch unter Bodenfläche

Luftgeschwindigkeit Lexikon

Die Luftgeschwindigkeit hat neben der Lufttemperatur, der Luftfeuchtigkeit und der Wärmestrahlung Einfluss auf das Klima in Arbeitsräumen. Sie darf an ortsgebundenen Arbeitsplätzen folgende Werte nicht übersteigen: * 0,10m/s bei geringer körperlicher Belastung (z.B. Büroarbeit) * 0,20m/s bei mittlerer körperlicher Belastung (z.B. Arbeiten an der Drehbank) * 0,35m/s bei hoher körperlicher Belastung (z.B. Graben)

Luftfeuchtigkeit Lexikon

Die Luftfeuchtigkeit hat neben der Lufttemperatur, der Luftgeschwindigkeit und der Wärmestrahlung Einfluss auf das Klima in Arbeitsräumen. Wird eine Klimaanlage verwendet, muss die relative Luftfeuchtigkeit zwischen 40 und 70 Prozent liegen, sofern dem nicht produktionstechnische Gründe entgegenstehen.

Löscheinrichtungen Lexikon

siehe Feuerlöscheinrichtungen

Lichteintrittsflächen Lexikon

Als Arbeitsräume dürfen nur Räume verwendet werden, deren Lichteintrittsflächen, die direkt ins Freie führen müssen, mindestens 10 Prozent der Bodenfläche des Raumes betragen. Ausnahmen hiervon bestehen für Arbeitsräume, die nur kurzzeitig genutzt werden (z.B. Kopierkammer) und für bestimmte Räume wie Meisterkojen, Portierslogen und Kassenschalter. Diese Bestimmungen gelten vor allem für Arbeitsräume mit Ständigen Arbeitsplätzen. Siehe auch unter: Sichtverbindung

Lichtbedarf Lexikon

Darunter versteht man die für eine bestimmte Sehaufgabe benötigte Lichtstärke. Der Lichtbedarf steigt mit zunehmendem Alter, auch bei Ermüdung steigt der Lichtbedarf. Siehe auch unter Beleuchtung und Belichtung.

Leitern Lexikon

Eine häufig unterschätzte Unfallmöglichkeit ist die Absturzgefahr von Leitern. Die Ursachen für diese Unfälle sind in den meisten Fällen eine falsche Aufstellung der Leiter oder ein falsches Besteigen der oder Arbeiten auf der Leiter. Hier einige Sicherheitstipps für das Verwenden von Leitern: * Prüfen Sie vor jeder Verwendung den einwandfreien Zustand der Leiter, insbesondere Sprossen, Holme, Spreizsicherung (oder Einhängevorrichtung) * stellen Sie Leitern nur auf waagrechtem, festen Untergrund auf, bei Anlegeleitern achten Sie auf den richtigen Anstellwinkel (68-75°) * nutzen Sie bei Stehleitern den Spreizwinkel komplett aus, bei Anlegeleitern legen Sie die Holme gut an die oberen Stützpunkte an * das Besteigen von Leitern über die viertletzte Stufe oder die drittletzte Sprosse hinaus kann erhebliche Unfallgefahr bedeuten Bei längerfristigen Arbeiten in der Höhe verwenden Sie lieber ein Gerüst!

Lehrlinge Lexikon

Im Falle der Beschäftigung von Lehrlingen bzw. Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt das Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen (KJBG) und die dazu erlassene Verordnung (KJGB-VO). Zu bestimmten Arbeiten dürfen Lehrlinge nicht oder nur eingeschränkt herangezogen werden, weiters bestehen besondere Bestimmungen bezüglich Arbeitszeiten und Ruhezeiten und generelle Arbeitsverbote. Die Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für bestimmte Arbeitsmittel und Tätigkeiten sind in der Verordnung enthalten.

Lautstärke (empfindung) Lexikon

Subjektiv werden 10 dB Pegelunterschied als Verdoppelung bzw. Halbierung der Lautstärke empfunden. Einige ungefähre Richtwerte: Gesprächsrunde: 50 dB, Verkehrslärm: 80 dB, Schwerer LKW (in 5m): 90 dB, Presslufthammer (in 2m) 100 dB. Ab 65 dB(A) wird Telephonieren schwierig, für konzentriertes Arbeiten ist ein Wert unter 50 dB(A) anzuraten.

Lasten (Handhabung von) Lexikon

siehe Heben und Tragen

Laserstrahlung Lexikon

Laserstrahlung kann entsprechend der Eindringtiefe und Leistung zu Schäden an Haut und Augen führen. Vor allem die Augen (u. a. die Netzhaut) sind schon bei geringen Bestrahlungsstärken betroffen. Daher sind neben technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen oftmals Laserschutzbrillen als PSA erforderlich.